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Taxation and Customs Union

Neue Online-Plattform erleichtert standardisierten Informationsaustausch (INF) zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden

  • Presseartikel
  • 2. Juni 2020
  • Generaldirektion Steuern und Zollunion
  • Lesedauer: 1 Min

Die Europäische Kommission führte am 1. Juni das elektronische System für Gewerbetreibende zum standardisierten Informationsaustausch ein (INF, besondere Verfahren).

Die Europäische Kommission führte am 1. Juni das elektronische System für Gewerbetreibende zum standardisierten Informationsaustausch ein (INF, besondere Verfahren). Das INF-System ist neben dem bestehenden Zugang zu den bereits vorab eingeführten Systemen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (eAEO) und verbindliche Zolltarifauskünfte (EvZTA) Bestandteil des EU-Zollportals.

Gewerbetreibende können die Informationen über ihren aktiven und passiven Veredelungsverkehr nun übermitteln. Die Verarbeitung der Daten wird von den Zollbehörden gemäß den entsprechenden Import- und Exportmodalitäten übernommen.

Das INF-System bietet einen harmonisierten Ansatz für die Verarbeitungsverfahren und den damit verbundenen Informationsaustausch in der gesamten Europäischen Union. Das System ersetzt die vorherigen papierbasierten Informationsblätter INF1, INF2, INF5 und INF9.

Weitere Informationen: UZK INF für besondere Zollverfahren auf der Website der GD Steuern und Zollunion

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Juni 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion