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Taxation and Customs Union
Presseartikel4. August 2020Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Lokale Erzeugnisse der Kanarischen Inseln unterliegen weiterhin einem ermäßigten AIEM-Steuersatz

Am 4. August 2020 reichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates[A1] ein, der Spanien gestatten soll, vollständige Befreiungen von oder Teilermäßigungen der Steuer mit der Bezeichnung „Arbitrio sobre las Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias“ (AIEM) bezüglich einiger Produkte anzuwenden, die auf den Kanarischen Inseln lokal erzeugt werden (diese sind im Anhang des Beschlusses aufgeführt). Die neue Ausnahmeregelung wäre bis 2027 gültig und würde geändert werden, um Kriterien zur Identifizierung infrage kommender Erzeugnisse, einen neuen Mechanismus zur Festlegung des maximal zulässigen Steuerunterschieds und neue Überwachungsvorkehrungen einzuführen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. August 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion