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Taxation and Customs Union
Presseartikel5. Februar 2019Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Allgemeines Präferenzsystem

Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU, der Schweiz und Norwegen über die Ursprungskumulierung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems.

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegen über die Ursprungskumulierung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

Dieses Abkommen ermöglicht es, dass Waren aus den begünstigten Ländern des APS als aus diesen Ländern stammend gelten, nachdem Materialien mit Ursprung in der EU, der Schweiz oder Norwegen in ihre vollständige Herstellung einbezogen wurden.

Der neue Text ersetzt den bisherigen Vertrag in Form eines Briefwechsels, der seit 2001 galt. Das neue Abkommen wurde erforderlich durch die Einführung neuer Ursprungsregeln und insbesondere des neuen Systems der registrierten Ausführer (REX). Es trägt zur Vereinfachung der Ursprungszertifizierung im Rahmen der Handelsbeziehungen mit der Schweiz, Norwegen und den APS-Empfängerländern bei.

Die Texte des Abkommens mit der Schweiz und Norwegen sind auf EUR-LEX verfügbar.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Februar 2019
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion