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Taxation and Customs Union
Ankündigung29. Oktober 2021Lesedauer: 1 Min

Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2022

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2021 gilt, veröffentlicht.

Die KN 2022 spiegelt die jüngsten Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems wider.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2021/1832 im EU-Amtsblatt L 385 vom 29. Oktober 2021 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Oktober 2021