Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Taxation and Customs Union

Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2021

  • Presseartikel
  • 30. Oktober 2020
  • Generaldirektion Steuern und Zollunion
  • Lesedauer: 1 Min

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2021 gilt, veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2021 gilt, veröffentlicht.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2020/1577 im EU-Amtsblatt L 361 vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Datum der Veröffentlichung
30. Oktober 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion