Die Kommission begrüßt die neuen Vorschriften für Verbrauchsteuern auf Alkohol innerhalb der EU, die am 30. Juli 2020 vereinbart wurden.
Die Kommission begrüßt die neuen Vorschriften für Verbrauchsteuern auf Alkohol innerhalb der EU, die am 30. Juli 2020 vereinbart wurden. Damit wird der Weg für ein besseres Geschäftsumfeld und niedrigere Kosten für kleine alkoholerzeugende Unternehmen bereitet.
Die vereinbarten neuen Vorschriften gewährleisten, dass kleine und nach alter Handwerkskunst tätige Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Verbrauchsteuersätze in der gesamten Union bestätigt. Auch der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wird das Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol, der für nachgeahmte Getränke verwendet wird, zugutekommen. Außerdem wird es eine Anhebung des Schwellenwertes für Biere mit geringerem Alkoholgehalt geben, auf die möglicherweise ermäßigte Steuersätze angewendet werden, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit geringerem Alkoholgehalt zu ermutigen. Die Kommission wird darüber hinaus die Einführung einer Verbrauchsteuer bzw. ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethanol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme berichten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Juli 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion