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Taxation and Customs Union
Presseartikel15. Mai 2017Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Die Kommission stellt fest, dass die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums eine Herausforderung für kleine Sendungen bleibt

Am Montag, den 15. Mai, hat die Kommission ihren Bericht über die Erfahrung seit dem Inkrafttreten der jüngsten EU-Vorschriften zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums an den Außengrenzen vorgelegt.
Die EU-Vorschriften, die die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beinhalten, bieten ein breites Spektrum an Schutz und Verfahren, die in den 28 Mitgliedstaaten korrekt genutzt werden. Allerdings bleiben kleine Sendungen eine Herausforderung für den Zoll, da der Verkauf über das Internet ständig zunimmt und viele von ihnen gefälscht oder gefährlich für die Gesundheit sind. Die Kommission wird weiter analysieren, wie Kontrollen von Kleinsendungen verbessert werden können.

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird durch die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 seit 2014 geregelt. Ziel der EU-Vorschriften ist es, gefälschte und gefährlichen Güter vor dem Eintritt in den Binnenmarkt zu stoppen und damit zum Wirtschaftswachstum, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Millionen von Verbrauchern beizutragen.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Mai 2017
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion