Die Europäische Kommission hat beschlossen, den zweiten Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen als Mitglied der CESOP-Expertengruppe bis zum 07.08.2020 zu verlängern.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, den zweiten Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen als Mitglied der CESOP-Expertengruppe bis zum 07.08.2020 zu verlängern.
Diese letzte Verlängerung soll den Akteuren der Zahlungsverkehrsbranche zusätzliche Zeit geben, um die Herausforderungen der COVID-19-Krise zu bewältigen und zur Arbeit der Gruppe beitragen zu können.
Die vollständige Liste der Mitglieder der Expertengruppe kann im öffentlichen Register der Expertengruppen der Kommission eingesehen werden.. Zahlungsdienstleister, die mit ihrem Fachwissen zur Umsetzung des Legislativpakets beitragen möchten, werden gebeten, ihre Bewerbung mit allen angeforderten Unterlagen bis zum 7. August an taxud-unit-c4ec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-UNIT-C4[at]ec[dot]europa[dot]eu) zu senden.
Die Bewerber/innen müssen über umfassende Fachkenntnisse in der Verarbeitung von Zahlungen und im Austausch der zugrundeliegenden Zahlungsinformationen verfügen. Die vollständige Liste der Auswahlkriterien ist in Abschnitt 4 des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen enthalten.
Die ausgewählten Bewerber/innen werden sich der Expertengruppe ab ihrer nächsten Sitzung im September anschließen. Sie werden auch über Einzelheiten der Diskussionen informiert, die innerhalb der Gruppe seit ihrem Start im April 2020 stattgefunden haben.
Wegen der Notwendigkeit, weitere Verzögerungen zu vermeiden, um den Stakeholdern ausreichend Zeit für die Bereitstellung der IT zu lassen, ist dies die letzte Gelegenheit für Interessenten, Mitglied der Expertengruppe zu werden.
Hintergrund
Am 18. Februar 2020 hat der Rat ein Legislativpaket angenommen, mit dem Zahlungsdienstleister aufgefordert werden sollen, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln.
Im Rahmen dieses Pakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc zur Verfügung gestellt.
Die Datenübermittlung muss am 1. Januar 2024 beginnen.
Links
- Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl von Mitgliedern der Expertengruppe für die Umsetzung des Legislativpakets zum Austausch und zur Übermittlung von Zahlungsdaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
- CESOP-Expertengruppe im Register der Expertengruppen der Kommission
- Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62, 2.3.2020, p. 7)
- Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung (ABl. L 62, 2.3.2020, p. 1)
- CESOP auf der Europa Website
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Juli 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion