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Taxation and Customs Union
Presseartikel27. März 2020Generaldirektion Steuern und Zollunion

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen als Mitglied der CESOP-Expertengruppe

Am 27. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für Akteure der Zahlungsverkehrsbranche, die bereit sind, Mitglieder der Expertengruppe zu werden, die die Kommission bei der Umsetzung des Legislativpakets über die Übermittlung und den Austausch von Zahlungsdaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs (CESOP) unterstützen wird.

Am 27. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für Akteure der Zahlungsverkehrsbranche, die bereit sind, Mitglieder der Expertengruppe zu werden, die die Kommission bei der Umsetzung des Legislativpakets über die Übermittlung und den Austausch von Zahlungsdaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs (CESOP) unterstützen wird.

Der Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen läuft bis zum 24. April. Zahlungsdienstleister, die zur Umsetzung des Legislativpakets beitragen möchten, werden gebeten, sich mit ihren Experten zu bewerben.

Die Bewerber/innen müssen nachweislich über Fachwissen auf dem Gebiet der Datenverwaltung, der Ausführung von Zahlungen und des Informationsaustauschs für die Abwicklung von Zahlungen verfügen. Die vollständige Liste der Auswahlkriterien ist in Abschnitt 4 des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen enthalten.

Die erfolgreichen Bewerber werden unmittelbar nach dem Aufruf informiert. Die Einführungssitzung der Expertengruppe ist für den 27. April geplant und findet per Videokonferenz statt.

Hintergrund

Am 18. Februar 2020 hat der Rat ein Legislativpaket angenommen, mit dem Zahlungsdienstleister aufgefordert werden sollen, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und über den Begünstigten („Zahlungsempfänger“) dieser grenzüberschreitenden Zahlungen zu übermitteln.

Im Rahmen dieses Pakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc zur Verfügung gestellt.

Die Datenübermittlung muss am 1. Januar 2024 beginnen.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. März 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion