Als die niederländische Zollbehörde am 26. September 2018 eine neue vZTA-Entscheidung erteilte, war eine Gesamtanzahl von 1 000 000 im EBTI-3-System erfassten vZTA-Entscheidungen erreicht.
Als die niederländische Zollbehörde am 26. September 2018 eine neue vZTA-Entscheidung erteilte, war eine Gesamtanzahl von 1 000 000 im EBTI-3-System erfassten vZTA-Entscheidungen erreicht.
Das System europäischer verbindlicher Zolltarifauskünfte (EvZTA) wurde eingeführt, um für Wirtschaftsbeteiligte Rechtssicherheit bei der Berechnung des Preises für Import- oder Exporttransaktionen zu schaffen und die Arbeit der Zollbehörden zu vereinfachen. Zudem sollte eine einheitlichere Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs sichergestellt werden.
Seit 1991 ist ein stetiges Wachstum der Zahl der jedes Jahr erteilten vZTA-Entscheidungen zu verzeichnen, sodass Ende 2018 mehr als 250 000 gültige vZTA-Entscheidungen in der EvZTA-Datenbank gespeichert sind.
vZTA-Entscheidungen werden von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erteilt und haben im gesamten Zollgebiet der EU Gültigkeit. Im Durchschnitt werden EU-weit rund 50 000 vZTA-Entscheidungen im Jahr erteilt.
Die fünf Mitgliedstaaten, in denen in den letzten Jahren systematisch die meisten vZTA-Entscheidungen ergingen, waren in absteigender Reihenfolge Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Polen.
2017 stammten fast 83 % der vZTA-Entscheidungen, die im Laufe des letzten Jahres in der EU insgesamt erteilt wurden, aus diesen fünf Ländern. Deutschland allein erteilte mehr als die Hälfte (56 %) der vZTA-Entscheidungen in der EU insgesamt.
Wirtschaftsbeteiligte oder andere interessierte Parteien können alle aktuell geltenden vZTA-Entscheidungen, die nicht vertrauliche Informationen enthalten, über die entsprechende öffentliche Version des EBTI-3-Systems einsehen.
Weitere Informationen zu verbindlichen Zolltarifauskünften
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. November 2018
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion