Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam profitieren Ausfuhren aus der EU nach Vietnam von der Zollpräferenzbehandlung nach dem Abkommen, sofern eine Erklärung zum Ursprung vorgelegt wird durch:
- einen im REX-System der EU registrierten Ausführer; oder
- einen anderen Ausführer für Sendungen, deren Gesamtwert 6 000 EUR nicht überschreitet.
Weiterführende Informationen sind in Mitteilung 2020/C 196/06 nachlesbar.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Juni 2020
- Autor
- Generaldirektion Steuern und Zollunion