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Taxation and Customs Union
Presseartikel18. September 2020Generaldirektion Steuern und ZollunionLesedauer: 1 Min

Annahme des Protokolls über Ursprungsregeln zum Interim-WPA zwischen der EU und Ghana, in Kraft seit 20.8.2020

Die EU und Ghana haben ein gemeinsames Protokoll über die Ursprungsregeln zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Ghana angenommen. Das Protokoll über die Ursprungsregeln für Ausfuhren und Einfuhren im Rahmen des WPA ist seit dem 20. August 2020 in Kraft.

Für Ausfuhren aus der EU nach Ghana gilt die Zollpräferenzbehandlung des WPA gegen Vorlage einer Ursprungserklärung, die von einem Ausführer für Sendungen von bis zu 6 000 EUR oder von im REX-System der EU registrierten Ausführern für Sendungen im Wert von mehr als 6 000 EUR ausgefertigt wird.

Die EU und Ghana setzen seit dem 15. Dezember 2016 ein Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) um. Das Interim-WPA ist ein Handels- und Entwicklungsabkommen, das darauf abzielt, den Handel zwischen Ghana und der EU zu fördern und gleichzeitig durch Handel und Investitionen zu nachhaltiger Entwicklung und Armutsminderung beizutragen.

Ghanas Handel mit der EU beläuft sich auf 5.5 Mrd. EUR. Ghanas Hauptmarkt für Agrarerzeugnisse (Kakaobohnen und verarbeiteter Kakao, Thunfischkonserven, Obst usw.) ist die EU und liefert einen Großteil der Ausrüstung, die zum Wirtschaftswachstum beiträgt.

Das Protokoll über die Ursprungsregeln zum Interim-WPA zwischen der EU und Ghana ist am 20. August 2020 in Kraft getreten. Dieses Protokoll regelt die Ursprungsregeln für alle Ausfuhren im Rahmen der im Abkommen vorgesehenen Zollpräferenzbehandlung.

Das Protokoll sieht transparente und moderne Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren vor (z. B. Nichtveränderung, buchmäßige Trennung, moderne Kumulierungsvorschriften usw.).

Für Ausfuhren aus der EU nach Ghana gilt die Zollpräferenzbehandlung des WPA gegen Vorlage einer Ursprungserklärung, die von einem Ausführer für Sendungen von bis zu 6 000 EUR oder von im REX-System der EU registrierten Ausführern für Sendungen im Wert von mehr als 6 000 EUR ausgefertigt wird.

Ghana verfügt über einen Übergangszeitraum von 3 Jahren für die Annahme einer ausschließlichen Selbstzertifizierung.

Weitere Informationen finden Sie auf der AKP-Seite.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. September 2020
Autor
Generaldirektion Steuern und Zollunion