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Taxation and Customs Union

Mutual Recognition of AEOs

Dieser Abschnitt ist nur für Inhaber eines AEOF- und AEOS-Zertifikats von Bedeutung.

Die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status in ein Schlüsselelement um die Sicherheit der Lieferkette vom Anfang bis zum Ende zu stärken und zu unterstützen und um die Vorteile für die Wirtschaftsbeteiligten zu vermehren.

Der Zweck der gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status ist es, dass eine Zollverwaltung in einem Land:

  • die AEO-Zulassung anerkennt, die unter dem anderen Programm erteilt wurde, und
  • zustimmt, den gegenseitig anerkannten AEOs wesentliche, vergleichbare und, wenn möglich, wechselseitige Vorteile/Vereinfachungen zu gewähren.

Die konkret vereinbarten Vorteile sind in jedem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung enthalten, im Allgemeinen ist aber stets der Vorteil von weniger physischen und papiermäßigen Kontrollen berücksichtigt. Die Vermeidung von doppelten Sicherheits- und Compliance-Überprüfungen erleichtert den rechtmäßigen Handel.

Die praktische Umsetzung eines Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung erfordert es, dass einige Angaben zwischen den Zollverwaltungen der Partnerstaaten ausgetauscht werden. Die Wirtschaftsbeteiligten werden gebeten ihre Zustimmung zum Datenaustausch dieser Angaben mit Partnerstaaten zu erteilen. Diese Zustimmung zu erteilen ist nicht verpflichtend, aber, sofern sie nicht erteilt wird, wird es nicht möglich sein, vom Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zu profitieren.

Die Zustimmung zum Austausch der AEO-Daten ist allgemein und kann nicht nur für ein bestimmtes Drittland erteilt werden. Die Daten werden auf sichere Art und Weise ausgetauscht und ausschließlich für den Zweck der gegenseitigen Anerkennung verwendet. Die Daten werden nicht ausgetauscht bevor nicht die Europäische Kommission das Niveau der Datensicherheit im Drittstaat beurteilt hat und sich versichert hat, dass dieses ausreichend ist. Die auszutauschenden Angaben werden im betreffenden Abkommen aufgelistet.

Die Zustimmung wird üblicherweise erteilt, indem ein Feld im Fragenkatalog zur Selbstbewertung ausgefüllt wird. Sie kann aber jederzeit erteilt oder zurückgenommen werden, indem ein schriftlicher Antrag an die zuständige Zollstelle gerichtet wird.

Die Rücknahme der Zustimmung zum Datenaustausch wird gleichzeitig zur Folge haben, dass die Vorteile in Verbindung mit der gegenseitigen Anerkennung entzogen werden.

Auflistung der Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und weitere Informationen

CHINA

Gemeinsame Erklärung (C/2015/4270-Anhang)

Informationsvermerk zur gemeinsamen Erklärung

Informationsschreiben zur Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung

Fragen und Antworten zur EU-China gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status

JAPAN

Entscheidung (ABl. EU L 279 vom 23. Oktober 2010)

Informationsschreiben

NORWEGEN

Abkommen (ABl. EU L 232 vom 03. September 2009)

SCHWEIZ

Abkommen (ABl. EU L 199 vom 31. Juli 2009)

USA

Pressemitteilung mit Video (IP/12/449)

Entscheidung (ABl. EU L 144 vom 05. Juni 2012)

Informationsschreiben

Anleitung zum CBP Portal um die EORI-Nummer mit der MID Nummer abzugleichen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)