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Taxation and Customs Union

Verrechnungspreisforum

Das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum (JTPF) unterstützt und berät die Europäische Kommission in steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen.

Neuigkeiten

März 2019

Im März 2019 hat das Joint Transfer Pricing Forum einen Bericht „on the application of the profit split method within the EU“ verabschiedet. Der Bericht klärt die Schlüsselkonzepte, unter denen die Methode genutzt werden kann und wie die Gewinne aufgeteilt werden.

Oktober 2018

Im Oktober 2018 einigte sich dasGemeinsame Verrechnungspreisforum auf einen koordinierten Ansatz für die Verrechnungspreiskontrolle in der EU. Der Bericht enthält bewährte Verfahren, indem er sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerverwaltungen verschiedene Empfehlungen ausspricht und eine engere Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Verrechnungspreisen fördert.

BERICHTIGUNG : Beachten Sie, dass in den Antworten zu Luxemburg in Anhang 1 des Berichts einige Fehler enthalten sind. Die Antworten sollten wie folgt lauten: Rechtliche Bestimmungen, die die Anwesenheit in Verwaltungsbüros ermöglichen? JA; Rechtliche Bestimmungen zur Teilnahme an behördlichen Anfragen? JA; Rechtsvorschriften, die die Befragung von Einzelpersonen ermöglichen? JA; Rechtsvorschriften, die die Prüfung von Aufzeichnungen ermöglichen? JA.

Die Statistik zu den nach der EU-Schiedskonvention anhängigen Verfahren zum 31.12.2017, und die Anzahl der Vorabverständigungsverfahren (APA) Ende 2017 sind jetzt verfügbar.

September 2017

Im September 2017 einigte sich das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum auf den Bericht über den Einsatz von Methoden zur wirtschaftlichen Bewertung von Verrechnungspreisen. Der Bericht über den Einsatz der Methoden zur Bewertung der Verrechnungspreise enthält eine umfassende Beschreibung der Bewertungsmethoden und der spezifischen Elemente, die bei der Verwendung dieser Methoden für Verrechnungspreiszwecke zu berücksichtigen sind.

Mai 2017

Am 8. Mai hat der Generaldirektor der Abteilung Steuern und Zollunion das Mandat der Organisationen, die im Mai 2015 als Mitglieder des Gemeinsamen Verrechnungspreisforums benannt worden sind, erneuert.

März 2017

Im März 2017 verständigte sich das Gemeinsame EU Verrechnungspreisforum auf den Bericht zur Nutzung von Vergleichsdaten in der EU. Anhand verschiedener Empfehlungen an Steuerpflichtige und Steuerverwaltungen schafft der Bericht Musterverfahren und pragmatische Lösungen in der EU die darauf abzielen die Objektivität und Transparenz bei der Suche nach Vergleichsdaten für Verrechnungspreiszwecke in der Praxis zu verbessern.

Dezember 2016

Im Dezember 2016 hat die Europäische Kommission 2 Studien im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise akzeptiert:

Die Studie zu Vergleichsdaten im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise in der EU gibt einen Überblick und eine Einschätzung über die Verfügbarkeit und Qualität von marktbezogenen Daten (Vergleichsdaten) die für Verrechnungspreiszwecke genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Beurteilung und Einschätzung von Situationen eines Fehlens und/oder der Unzuverlässigkeit von Vergleichsdaten sowie die Situation für die Nutzung europaweiter Vergleichsdaten.

Die Studie zur Anwendung betriebswirtschaftlicher Bewertungsmethoden für die Bestimmung von Verrechnungspreisen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den Mitgliedern multinationaler Unternehmen.

Die von Deloitte gefertigte Studie schätzt ein wie betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden in der Praxis möglichst effizient für die Bestimmung von Verrechnungspreisen (insbesondere im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern) in der EU genutzt werden können. Die Studie behandelt die Unterschiede zwischen einer Bewertung für Verrechnungspreiszwecke und Bewertungen die für andere Zwecke gemacht werden. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über den Erfahrungsstand in den EU Staaten und der wichtiger Handelspartner.

Juni 2015

Hintergrund

Anders als bei den indirekten Steuern wird für die direkten Steuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) im EG Vertrag nicht ausdrücklich eine Harmonisierung angestrebt. Jedoch sieht Artikel 115 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten vor, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder die Funktionsweise des Gemeinsamen Marktes auswirken. Einzelstaatliche Regelungen im Steuerbereich müssen in jedem Fall mit den im Vertrag verankerten Grundfreiheiten vereinbar sein.

Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaften wurde der Unternehmensbesteuerung als wesentlichem Element für die Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes besondere Bedeutung beigemessen. Einige Bereiche der direkten Besteuerung sind in der EU durch gesetzgeberische Maßnahmen in Form von EU Richtlinien harmonisiert. Dies gilt jedoch nicht für die steuerlichen Verrechnungspreise.

Derzeit haben alle EU Mitgliedsstaaten dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD oder einem äquivalenten Standard übernommen. Das gemeinsame EU Verrechnungspreisforum wurde im Juni 2002 eingerichtet und hatte im Oktober 2002 seine erste Sitzung. Das Forum arbeitet auf der Grundlage der OECD Verrechnungspreisrichtlinien und schlägt der EU Kommission pragmatische und nicht gesetzgeberische Lösungen für praktische Probleme im Zusammenhang mit steuerlichen Verrechnungspreisen vor.

Seit 2002, wurden eine Reihe von Initiativen auf EU Ebene ergriffen, um ein gemeinsames Rahmenwerk für die steuerlichen Verrechnungspreise zu schaffen und die nationalen Regelungen zu koordinieren und die Effektivität und Effizienz sicherzustellen. Eine Intervention im Bereich der Verrechnungspreise ist insofern gerechtfertigt als der gemeinsame Binnenmarkt durch unterschiedliche Ansätze in den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wird, was zu zahlreichen, komplexen oder anspruchsvollen Regelungen auf der Ebene der eines jeden Mitgliedsstaates führt.

Dies kann zu erheblichen Kosten und Verwaltungsaufwand für Steuerverwaltungen und Steuerpflichtige führen oder Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen bieten, wenn Steuerpflichtige die durch unterschiedliche Regelungen geschaffenen Schlupflöcher ausnutzen. Folglich hat die EU Kommission eine Reihe von koordinierten Maßnahmen ergriffen die in Form von Hilfestellungen oder Empfehlungen nachfolgend vom EU Rat angenommen wurden.

Diese bilden nun übereinstimmende und effiziente Rahmenbedingungen für die Anwendung von Verrechnungspreisen in der EU. Alle Schritte eines typischen Verrechnungspreisprozesses angefangen bei der Bestimmung und Dokumentation von Verrechnungspreisen, der Verrechnungspreisprüfung und letztendlich, der Streitbeilegung werden abgebildet.

Arbeitsweise

Die Sachverständigengruppe richtet sich in ihrer Arbeit nach den OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Sie arbeitet konsensorientiert und bemüht sich, der Kommission für praktische Probleme bei der Verrechnungspreisgestaltung in der EU pragmatische, nicht legislative Lösungen vorzuschlagen.

Die Aufgaben untergliedern sich in zwei Hauptbereiche:

  • das Schiedsübereinkommen - einem speziellen Streitbeilegungsmechanismus für Verrechnungspreisfälle.
  • andere, von der Sachverständigengruppe ermittelten und in ihr Arbeitsprogramm aufgenommenen Probleme im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen.

Mitglieder

1. Zusammensetzung des JTPF

Das Forum besteht aus einem Vertreter der jeweiligen Steuerverwaltung der Mitgliedstaaten und 18 Nicht Regierungs-Organisationen. Es wird von einem unabhängigen Vorsitzenden geleitet.

Vertreter aus den Beitrittskandidaten (Albanien, Republik Nord-Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und Türkei) und von der OECD können als Beobachter zum Forum eingeladen werden.

Am 12. Mai 2015 ernannte der Generaldirektor für Steuern und Zollunion die Mitglieder und den Vorsitzenden für ein neues Mandat von zwei Jahren ab dem 1. April 2015.

Am 8. Mai hat der Generaldirektor der Abteilung Steuern und Zollunion das Mandat der Organisationen, die im Mai 2015 als Mitglieder des Gemeinsamen Verrechnungspreisforums benannt worden sind, erneuert.

Vorsitz

CMS Bureau Francis Lefebvre

Mitglieder die nicht einer Verwaltung angehören

BDI (Federation of German Industries)
BEPS Monitoring Group
Brose Fahrzeugteile GmbH & Co KG
Deloitte
EATLP (European Association of Tax Law Professors)
Eurodad
Financial Transparency Coalition
Grant Thornton Société d'Avocats
International Tax Center Leiden (Transfer Pricing Research Center)
A.P. Moller Maersk
NERA Economic Consulting
Network of Member Firms of PwC
Plansee Group
Prysmian Group
Repsol Group
TPCA (Transfer Pricing Centre Association – Stowarzyszene Centrum Cen Transferowych)
AB Volvo

2. Verrechnungspreisprofile der Mitgliedstaaten

3. Statistik der Mitgliedstaaten

Das gemeinsame EU Verrechnungspreisforum überwacht regelmäβig die Zahl der nach der EU Schiedskonvention in den Mitgliedsstaaten anhängigen Verfahren und die Zahl der Vorabverständigungsverfahren (APA). Die entsprechenden Daten werden jährlich zum Stand 31.12. erhoben. Die Statistiken der letzten beiden Jahre sind nachfolgend veröffentlicht. Statistiken für frühere Jahre befinden sich im Abschnitt „Sitzungen“.

Statistik zu den nach der EU-Schiedskonvention anhängigen Verfahren zum 31.12.2016
Statistik zu den nach der EU-Schiedskonvention anhängigen Verfahren zum 31.12.2017

APA Statistik 2016
APA Statistik 2017

Erfolge des Forums

1. Verhaltenskodex zur effektiven Durchführung des Schiedsübereinkommens Am 23. April 2004 nahm die Kommission eine Mitteilung ( KOM (2004) 297 über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Unternehmensbesteuerung von Oktober 2002 bis Dezember 2003 und über den Vorschlag eines Verhaltenskodexes zur effektiven Durchführung des Schiedsübereinkommens an. Am 7. Dezember 2004 nahm der Rat den vorgeschlagenen Verhaltenskodex an.

Die Europäische Kommission nahm am 14. September eine Mitteilung (KOM/2009/472 ) über die Tätigkeit des Forums im Zeitraum März 2007 bis März 2009 und einen Vorschlag für einen überarbeiteten Verhaltenskodex für die wirksame Durchführung des Schiedsübereinkommens an. Der Vorschlag wurde am 22. Dezember 2009 vom Rat angenommen.

Der Verhaltenskodex gewährleistet eine wirksamere und einheitliche Anwendung des Schiedsübereinkommens von 1990 ( 90/436/EWG) durch alle EU-Länder, indem gemeinsame Verfahren festgelegt werden.

Im April 2015 verständigte sich das Forum auf einen Bericht zur Verbesserung der Funktionsweise der EU Schiedskonvention.

Der Bericht und der überarbeitete Verhaltenskodex sind das Ergebnis einer Überprüfung durch das Forum und enthalten unter anderem eine Klarstellung zu den folgenden Themen:

  • Anwendung der Schiedskonvention in bestimmten Fällen,
  • Transparenz in Fällen in denen der Zugang zur Schiedskonvention versagt wird
  • den Auswirkungen des neuen Artikels 7 OECD Musterabkommen (2010), , dem Funktionieren der Schiedskonvention (zum Beispiel hinsichtlich der 3-Jahresfrist nach Artikel 6 (1) der EU Schiedskonvention)
  • Strafzuschläge, Steuererhebung oder Zinsen

Grundlegende Dokumente

2. Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU Am 27. Juni 2006 nahm der Rat – als Teil einer Mitteilung, die die Europäische Kommission am 10. November 2005 angenommen hatte – einen Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EU TPD) an.

Ziel war es, die Dokumentation, die multinationale Unternehmen den Steuerbehörden im Zusammenhang mit der Gestaltung ihrer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Geschäftsvorfälle vorlegen müssen, zu vereinheitlichen (Verrechnungspreis¬dokumentation).

Der Kodex wurde auf der Grundlage der Arbeiten des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums entwickelte Kodex (siehe IP/02/1105 ).

Der Verhaltenskodex ist eine politische Verpflichtung. Die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU werden hiervon nicht berührt.

Grundlegende Dokumente

3. Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU Am 26. Februar 2007 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren und über Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU an.

Verrechnungspreiszusagen geben im Voraus Gewissheit über die angewandte Verrechnungspreismethode, so dass Prüfungen der betreffenden Geschäftsvorfälle weniger kostspielig und zeitraubend werden oder gänzlich entfallen können. Dies dürfte für alle Beteiligten zu Einsparungen führen, die Befolgungskosten senken und bei den Verrechnungs¬preisen in der EU für größere Kohärenz sorgen. Zudem würden Steuerhemmnisse für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten im Binnenmarkt abgebaut.

Durch die Leitlinien und ihre Beschreibung, wie Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung effizient gestaltet werden können, soll verhindert werden, dass es im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen überhaupt zu Streitfällen und Doppelbesteuerung kommt.

In den Leitlinien ist der Rahmen für das gesamte Verfahren festgelegt, und es werden Lösungsmöglichkeiten für Einzelfragen vorgestellt. Außerdem enthalten sie Beispiele für den notwendigen Zeitrahmen und für die Bereiche, in denen Verrechnungspreiszusagen gelten sollten.

Grundlegende Dokumente

4. Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung Am 25. Januar 2011 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum April 2009 bis Juni 2010 und damit zusammenhängende Vorschläge an, u.a. Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (KOM(2011)16 )

Die Leitlinien

  • sind eine Antwort auf die zunehmende Erkenntnis, dass die Ressourcen von Unternehmen und Steuerverwaltungen für Prüfungen und Streitbeilegung immer mehr durch konzerninterne Geschäftsvorfälle in Anspruch genommen werden, die bisher Routineaspekt waren,
  • stellen bestimmte Geschäftsvorfälle (in Verbindung mit konzerninternen Dienstleistungen) in Zusammenhang und empfehlen geeignete (aber weniger ressourcenintensive) Verfahren für die Bewertung dieser Geschäftsvorfälle nach dem international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz,
  • gehen konkret auf bestimmte Aspekte wie anteilseignerbezogene Kosten, Kostenpools, Zuweisungsschlüssel usw. ein.

5. Mögliche Konzepte für EU-externe Dreieckskonstellationen In der Mitteilung KOM(2011)16 werden außerdem mögliche Konzepte für EU-externe Dreieckskonstellationen vorgeschlagen.

Laut Definition des Forums liegt eine Dreieckskonstellation dann vor, wenn zwei Staaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens die Doppelbesteuerung in einem Verrechnungspreisfall unter Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht gänzlich vermeiden können, weil ein verbundenes Unternehmen in einem Drittland durch Ausübung erheblichen Einflusses bei einer Kette von betroffenen Geschäftsvorfällen oder kaufmännischen/finanziellen Beziehungen zu einem dem Fremdvergleichsgrundsatz nicht entsprechenden Ergebnis beigetragen hat. Es werden verschiedene Ansätze zur Beilegung solcher Streitfälle vorgeschlagen.

Das Forum unterscheidet in dieser Frage zwischen zwei Arten von Dreieckskonstellationen – zum einen den Fall, dass die verbundenen Unternehmen in Mitgliedstaaten ansässig sind, und zum anderen den Fall, dass ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen beteiligt ist. Der Fall, dass die verbundenen Unternehmen in Mitgliedstaaten ansässig sind, wurde bereits in den überarbeiteten Verhaltenskodex für eine wirksame Durchführung des Schiedsübereinkommens aufgenommen (siehe weiter oben).

6. Bericht über kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Verrechnungspreis Am 19. September 2012 hat die Kommission eine Mitteilung (COM/2012/516 ) über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2012 einschliesslich eines Berichtes über kleine und mittlere Unternehmen und Verrechnungspreise (KMU-Bericht) angenommen. In den Entscheidungen vom 4. Dezember 2012 hat der Rat der Europäischen Union die Mitteilung der Kommission und den KMU-Bericht begrüβt.

Der Bericht untersucht die besonderen KMU-relevanten Aspekte bei Verrechnungspreisen, und es werden Lösungen in Form von mehreren Empfehlungen zu Fragen wie Zugang zu Informationen, Schulung, Nachweispflichten, Audit, bewährte Verfahren und Streitbeilegung vorgestellt.

Nach der Annahme des KMU-Berichtes haben die EU Mitgliedsstaaten einen Fragebogen zu KMUs und Verrechnungspreisen ausgefüllt. Die Antworten beinhalten Informationen, die für Verrechnungspreisfragen bei KMUs von Bedeutung sind und sind nachfolgend veröffentlicht. (In Englischer Sprache mit Ausnahme Frankreichs; Informationen zu Frankreich sind nur in Französischer Sprache verfügbar).

7. Kostenumlageverträgen bei Dienstleistungen durch die kein immaterielles Vermögen geschaffen
Am 19. September 2012 hat die Kommission eine Mitteilung (COM/2012/516 ) über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2012 einschließlich eines Berichtes über Kostenumlagevereinbarungen für Dienstleistungen, durch die keine immateriellen Wirtschaftsgüter geschaffen werden angenommen.

Der Bericht behandelt die unterschiedlichen Konzepte von Kostenumlageverträgen und direkter Dienstleistungserbringung innerhalb des Konzerns. Er beschreibt die allgemeinen Gesichtspunkte für die Bestimmung ob der Fremdvergleichsgrundsatz bei einem Kostenumlagevertrag über Dienstleistungen durch die kein immaterielles Vermögen geschaffen wird beachtet worden ist. Der Bericht enthält weiterhin eine Auflistung der Informationen, die die Anforderungen bei den meisten Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes standhalten sollte und gibt konkrete Empfehlungen um eine einheitliche Behandlung innerhalb der EU zu erreichen.

8. Bericht über Sekundärberichtigungen
Am 4. Juni 2014 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums (JTPF) zwischen Juli 2012 und Juni 2014 an. Die Mitteilung beinhaltet den JTPF Bericht zu Sekundärberichtigungen ("secondary adjustments"), den Bericht über die effektive Behandlung von Risiken im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise und den Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen ("compensating adjustments").

Der Bericht über Sekundärberichtigungen (in Englisch) behandelt die grundsätzliche Problematik und stellt den Zusammenhang mit der EU Mutter-Tochter Richtlinie her. Er enthält weiterhin Empfehlungen die darauf abzielen Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Konflikte zwischen den Mitgliedsstaaten zu lösen.

Dokumente:

Mitteilung COM(2014) 315 über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum Juli 2012 bis Januar 2014

Pressemeldung (in Englisch) (4. Punkt unter “Other news”), der Fragen-Antwortliste
(MEMO/14/394) (in Englisch)

9. Bericht über die effektive Behandlung von Risiken im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise
Am 4. Juni 2014 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums (JTPF) zwischen Juli 2012 und Juni 2014 an. Die Mitteilung beinhaltet den JTPF Bericht zu Sekundärberichtigungen ("secondary adjustments"), den Bericht über die effektive Behandlung von Risiken im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise und den Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen ("compensating adjustments").

Der Bericht über die effektive Behandlung von Risiken im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise (in Englisch) erkennt die Notwendigkeit an, dass Steuerverwaltungen und Steuerpflichtige die Ihnen für die Verwaltung von steuerlichen Verrechnungspreisen zur Verfügung stehenden Mittel effektiv einsetzen. Er enthält für alle drei Phasen einer Verrechnungspreisüberprüfung Empfehlungen für eine Behandlung von Verrechnungspreisrisiken. Der Bericht enthält weiterhin das Beispiel eines Ablaufplanes einer Betriebsprüfung im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.

Dokumente:

Mitteilung COM(2014) 315 über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum Juli 2012 bis Januar 2014

Pressemeldung (in Englisch) (4. Punkt unter “Other news”), der Fragen-Antwortliste
(MEMO/14/394) (in Englisch)

10. Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen
Am 4. Juni 2014 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums (JTPF) zwischen Juli 2012 und Juni 2014 an. Die Mitteilung beinhaltet den JTPF Bericht zu Sekundärberichtigungen ("secondary adjustments"), den Bericht über die effektive Behandlung von Risiken im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise und den Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen ("compensating adjustments").

Die Mitgliedsstaaten verfolgen hinsichtlich der nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen unterschiedliche Ansätze. Der Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen (in Englisch) enthält Richtlinien wie eine aus der Anwendung dieser unterschiedlichen Ansätze ggf. resultierende Doppelbesteuerung bzw. doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird. Die Regelungen sind auf nachträgliche Korrekturen der Einkünfte von verbundenen Unternehmen anwendbar, die in der Buchhaltung des jeweiligen Steuerpflichtigen ausgewiesen und in der Verrechnungspreisdokumentation erläutert werden.

Dokumente:

Mitteilung COM(2014) 315 über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Zeitraum Juli 2012 bis Januar 2014

Pressemeldung (in Englisch) (4. Punkt unter “Other news”), der Fragen-Antwortliste
(MEMO/14/394) (in Englisch)

Arbeitsprogram

Im September 2015 hat sich das Gemeinsame Verrechnungspreisforum auf das Arbeitsprogramm 2015 – 2019 geeinigt

Das Arbeitsprogramm reflektiert die vorrangigen Initiativen der EU Kommission im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Es beschränkt sich nicht auf die Maßnahmen zur Vermeidung der Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung sondern zielt auch darauf ab eine effektive und effiziente Steuererhebung und die Befolgung von Regelungen sicher zu stellen ohne dabei übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Insbesondere 2 Aspekte der aktuellen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise und des globalen Steuerumfeldes sind dabei bedacht worden:

  • Die zunehmende Bedeutung der ökonomischen Analyse bei Verrechnungspreisen , so das Techniken wie die Analyse von Verhandlungsmacht, Bewertungsmethoden, Analyse von Optionsmodellen innerhalb der Wertschöpfungsketten einer Gruppe im Bereich der Verrechnungspreise genutzt werden können um eine bessere Sichtweise auf den Prozess der Wertschöpfung zu erlangen.
  • Die Interaktion zwischen den Verrechnungspreisen und internen Informationssystemen der Unternehmen (z. Bsp. Management Reporting und IT Systeme)

Das Arbeitsprogramm adressiert insbesondere die folgenden Punkte:

  • die Nutzung von Vergleichsdaten in der EU
  • die Nutzung der transaktionsbezogenen Gewinnaufteilungsmethode in der EU
  • die Nutzung von betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden für Verrechnungspreise in der EU
  • Gemeinsame Betriebsprüfungen in der EU
  • Verbesserung der Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung in der EU

Sitzungen

2019

Sitzung date
53 07/03/2019

2018

Sitzung date
52 24/10/2018
51 26/06/2018
50 08/03/2018

2017

Sitzung date
49 22/06/2017
48 09/03/2017

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