Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Vertragsverletzungen und Rechtsprechung

Vertragsverletzungen

Wenn ein Mitgliedsstaat gegen EU Recht verstößt, kann die Europäische Kommission ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen ihn einleiten.

Derartige Verfahren werden entweder auf Grundlage interner Erkenntnisse der Kommission oder basierend auf Beschwerden von Bürgern, Unternehmen oder anderen Interessenvertretern eingeleitet.

Die Durchsetzung des EU Rechts ist eine der Kernaufgaben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion.

Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren
Entscheidungen der Kommission in Vertragsverletzungsverfahren betreffend Steuern und Zoll
Archiv der Vertragsverletzungsverfahren bis 2017

Rechtsprechung

Seit seiner Gründung hat der Europäische Gerichtshof zahlreiche Urteile in den Bereichen Steuern und Zoll erlassen.

Mithilfe dieser umfassenden Sammlung von Rechtssachen konnten die Grundprinzipien der Europäischen Union in diesem Bereich verdeutlicht und vertieft werden, zum Beispiel die durch den AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) garantierten Freiheiten und die harmonisierte Anwendung der Verordnungen und Richtlinien.

In diesem Dokument finden Sie eine aktualisierte Auflistung (12/12/2019) der Rechtssachen im Bereich der direkten Steuern oder mit Bezug auf direkte Steuern.

Weitere Informationen über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs finden Sie auf dessen Website.

Erklärung über den Haftungsausschluss

Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste.