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Taxation and Customs Union

Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren

In der Einleitung wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 VAEU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, siehe S. 210) in drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.

Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung des Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regel eine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren in Kenntnis zu setzen.

In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Bürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoß handelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann die Kommission beschließen, bereits ab Übermittlung des Aufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kann die Kommission - sofern sie es für sinnvoll erachtet - eine Pressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, die sie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens die Gründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über die erzielten Ergebnisse unterrichten.

Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der in den letzten fünf Jahren veröffentlichten Pressemitteilungen. Diese wurden nach zwei Aspekten gegliedert: