Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Wie kann ich auf das EU-Trader-Portal zugreifen?

Wer benötigt Zugang zum EU-Trader-Portal?

Alle Wirtschaftsbeteiligten, die

  • Inhaber von Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind;
  • beabsichtigen, nach dem 1. Oktober 2019 eine vZTA-Entscheidung zu beantragen;
  • ein Unternehmen vertreten, das Inhaber einer vZTA-Entscheidung ist oder eine solche beantragt hat.

Hinweis: Deutschland, Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Kroatien und Polen verfügen über ein nationales vZTA-System und stellen ein nationales Trader-Portal zur Verfügung.

Wie kann ich auf das EU-Trader-Portal zugreifen?

Sie können das EU-Trader-Portal online über diesen Link oder über die Website Ihrer nationalen Zollbehörde aufrufen. Der Zugang zum EU-Trader-Portal wird durch das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) validiert und verwaltet.

Was muss ich im Vorfeld tun?

  1. Wenn Sie noch nicht über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügen, müssen Sie eine solche EORI-Nummer bei Ihrer nationalen Zollverwaltung beantragen.
  2. Für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal müssen Sie ein Benutzerkonto und ein Passwort beantragen. Dieser Vorgang wird dezentral in den nationalen Verwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten abgewickelt: Wirtschaftsbeteiligte können bei der für die Verwaltung der Wirtschaftsbeteiligten zuständigen Zollstelle der Mitgliedstaaten ein Benutzerkonto und ein Passwort für den Zugang zum EU-Trader-Portal beantragen.
  3. Stellen Sie eine Verbindung zum EU-Händlerportal her und geben Sie die E-Mail-Adresse für den Empfang von BTI-bezogenen Benachrichtigungen in Ihren Einstellungen im Benutzermenü ein.

Welche Vorteile bietet die Nutzung des EU-Trader-Portals?

  • Sie können eine vZTA-Entscheidung beantragen;
  • Sie erhalten Benachrichtigungen, z. B. wenn Ihre vZTA-Entscheidung ihre Gültigkeit verliert;
  • Sie können Ihre gültigen vZTA-Entscheidungen durchsuchen und darauf zugreifen;
  • Bevollmächtigte können auf die vZTA-Entscheidungen ihrer Kunden zugreifen.

Internetadressen der Systeme

  1. EU-weites Identifizierungs- und Berechtigungssystem — Zentrales System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) – Hier können die Wirtschaftsbeteiligten der Mitgliedstaaten Berechtigungsübertragungen (Delegationen) verwalten
  2. EU-Trader-Portal

Informationsmaterial über die Systeme werden in Kürze verfügbar sein.

Links zum Thema