Wer benötigt Zugang zum EU-Trader-Portal?
Alle Wirtschaftsbeteiligten, die
- Inhaber von Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind;
- beabsichtigen, nach dem 1. Oktober 2019 eine vZTA-Entscheidung zu beantragen;
- ein Unternehmen vertreten, das Inhaber einer vZTA-Entscheidung ist oder eine solche beantragt hat.
Hinweis: Deutschland, Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Kroatien und Polen verfügen über ein nationales vZTA-System und stellen ein nationales Trader-Portal zur Verfügung.
Mitgliedstaaten | URL |
Croatia | https://e-carina.carina.hr/ |
France | https://pro.douane.gouv.fr/ |
Germany | www.zoll-portal.de |
Poland | https://puesc.gov.pl/web/puesc/e-wit |
Spain | https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/procedimientoini/DD02.sh… |
United Kingdom (link to the UK national portal during the transitional period) | https://secure.hmce.gov.uk/ecom/login/index.html |
Wie kann ich auf das EU-Trader-Portal zugreifen?
Sie können das EU-Trader-Portal online über diesen Link oder über die Website Ihrer nationalen Zollbehörde aufrufen. Der Zugang zum EU-Trader-Portal wird durch das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) validiert und verwaltet.
Was muss ich im Vorfeld tun?
- Wenn Sie noch nicht über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügen, müssen Sie eine solche EORI-Nummer bei Ihrer nationalen Zollverwaltung beantragen.
- Für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal müssen Sie ein Benutzerkonto und ein Passwort beantragen. Dieser Vorgang wird dezentral in den nationalen Verwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten abgewickelt: Wirtschaftsbeteiligte können bei der für die Verwaltung der Wirtschaftsbeteiligten zuständigen Zollstelle der Mitgliedstaaten ein Benutzerkonto und ein Passwort für den Zugang zum EU-Trader-Portal beantragen.
- Stellen Sie eine Verbindung zum EU-Händlerportal her und geben Sie die E-Mail-Adresse für den Empfang von BTI-bezogenen Benachrichtigungen in Ihren Einstellungen im Benutzermenü ein.
Welche Vorteile bietet die Nutzung des EU-Trader-Portals?
- Sie können eine vZTA-Entscheidung beantragen;
- Sie erhalten Benachrichtigungen, z. B. wenn Ihre vZTA-Entscheidung ihre Gültigkeit verliert;
- Sie können Ihre gültigen vZTA-Entscheidungen durchsuchen und darauf zugreifen;
- Bevollmächtigte können auf die vZTA-Entscheidungen ihrer Kunden zugreifen.
Internetadressen der Systeme
- EU-weites Identifizierungs- und Berechtigungssystem — Zentrales System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS) – Hier können die Wirtschaftsbeteiligten der Mitgliedstaaten Berechtigungsübertragungen (Delegationen) verwalten
- EU-Trader-Portal
Informationsmaterial über die Systeme werden in Kürze verfügbar sein.
Links zum Thema
- Allgemeine Informationen
- Zollbehörden, die vZTA ausstellen
- Eine vZTA beantragen
- Allgemeine Informationen zu vZTA-Anträgen
- vZTA-Antragsformular
- Geltungsdauer von vTZA-Entscheidungen
- EvZTA-System
- Rechtsgrundlage
- Verwaltungsleitlinien für das Verfahren der Entscheidung über europäische verbindliche Zolltarifauskünfte
- E-Learning-Modul zu vZTA
- Einreihung von Waren
- Wie kann ich auf das EU-Trade Portal zugreifen?
- System für einheitliche Benutzerverwaltung und digitale Unterschrift (Uniform User Management & Digital Signature – UUM&DS)