Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Leitfaden zur Mehrwertsteuererstattung für Besucher der EU

Wenn Sie als Besucher das Hoheitsgebiet der EU wieder verlassen, um nach Hause zurückzukehren oder an einen anderen Ort außerhalb der EU zu reisen, können Sie unter Umständen mehrwertsteuerfrei Waren einkaufen.

Steuerfreier Einkauf: Wer ist ein „Besucher“?

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine mehrstufige Verkaufssteuer, die letztendlich der private Endverbraucher trägt. Die Mehrwertsteuer ist zum geltenden Satz im Preis enthalten, den Sie für die gekauften Waren zahlen. Als Besucher der EU, der nach Hause zurückkehrt oder in ein anderes Nicht-EU-Land weiterreist, können Sie unter Umständen berechtigt sein, in speziellen Geschäften Waren mehrwertsteuerfrei einzukaufen.

Wer ist ein „Besucher“?

Jede Person, die ständig oder gewöhnlich in einem Land außerhalb der EU lebt. Dabei gilt Ihre im Reisepass oder in einem sonstigen Ausweispapier eingetragene Anschrift als Ort, an dem Sie ständig oder gewöhnlich leben.

Beispiel: Eduardo lebt und arbeitet in Brasilien, verbringt jedoch jeden Sommer drei Monate in Portugal, wo er ein Teilzeitnutzungsrecht an einer Villa innehat. Eduardos ständiger Wohnsitz liegt in Brasilien, somit gilt er während seines Aufenthalts in Portugal als „Besucher“ der EU.

In einigen Ländern können Sie auch als „Besucher“ gelten, wenn Sie für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Zweck in einem EU-Land leben, Ihr ständiger Wohnsitz aber außerhalb der EU liegt und Sie auch nicht beabsichtigen, in unmittelbarer Zukunft in die EU zurückzukehren. Unionsbürgerinnen und -bürger mit ständigem Wohnsitz in Nicht-EU-Ländern haben ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer.

Beispiel: Paul ist belgischer Staatsbürger, lebt jedoch dauerhaft in Kanada. Einmal im Jahr kehrt er nach Belgien zurück, um seine Eltern zu besuchen. Paul gilt als „Besucher“ und kann auf der Grundlage seiner kanadischen Aufenthaltserlaubnis eine Mehrwertsteuererstattung beantragen.

Steuerfreier Einkauf: Wie wird die Mehrwertsteuer erstattet?

Kann ich im Geschäft nicht einfach den Preis ohne Mehrwertsteuer bezahlen?

Nein. Sie müssen im Geschäft den vollen Preis einschließlich der Mehrwertsteuer bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen erstattet, sobald Sie die nötigen Formalitäten erledigt haben und den Nachweis der Ausfuhr erbringen können.

Wie gehe ich dabei vor?

  • Wenn Sie im Geschäft sind, erkundigen Sie sich im Voraus beim Verkäufer, ob sein Geschäft diese Dienstleistung anbietet.
  • Fragen Sie den Verkäufer nach dem Mindestwert, ab dem eine Mehrwertsteuererstattung in Frage kommt.
  • An der Kasse wird der Verkäufer Sie auffordern nachzuweisen, dass Sie als Besucher in der EU sind. Dazu legen Sie Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vor, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben.
  • Der Verkäufer wird Sie bitten, ein Formular mit den erforderlichen Angaben auszufüllen. Möglicherweise werden Sie gebeten, Ihr Ticket als Nachweis vorzulegen, dass Sie die EU innerhalb der vorgeschriebenen Frist verlassen. Der Verkäufer trägt die vom Geschäft verlangten Angaben in die entsprechenden Abschnitte des Formulars ein.
  • Achten Sie darauf, dass Sie genau verstehen, was Sie tun müssen und wie Sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten. In einigen Fällen wird die Erstattung direkt vom Geschäft vorgenommen. In anderen Fällen wird das Geschäft einen Dritten beauftragen, die Erstattung in seinem Namen vorzunehmen.
  • Erkundigen Sie sich, ob das Geschäft eine Bearbeitungsgebühr für seine Dienste verlangt (diese wird später vom Erstattungsbetrag abgezogen), und falls ja, in welcher Höhe.
  • Sie erhalten eine Rechnung für die Waren. Die Rechnung, das Erstattungsformular, die Waren und etwaige sonstige erforderliche Unterlagen müssen Sie den Zollbeamten des letzten EU-Landes, das Sie verlassen, vorzeigen. Zum Nachweis der Ausfuhr bringen die Zollbeamten einen Stempel an. Ohne diesen Stempel können Sie keine Erstattung erhalten.
  • Gehen Sie anschließend wie in Ihrem Erstattungsdokument oder vom Verkäufer beschrieben vor. In größeren Flughäfen können Sie die Mehrwertsteuererstattung direkt beantragen. Ansonsten schicken Sie das Erstattungsformular an die Ihnen im Geschäft genannte Anschrift.

Wichtig! Die genauen Einzelheiten hängen davon ab, wie das jeweilige Geschäft das Erstattungsverfahren abwickelt.

Beispiel: John ist für einen Urlaub aus den Vereinigten Staaten nach Europa gekommen. In Paris hat er eine Designertasche gekauft; in Mailand und Budapest einige Kleidungsstücke und Schuhe. In jedem Geschäft hat er Erstattungsformulare ausgefüllt. Nach einem Monat kehrt John von Budapest aus zurück in die Vereinigten Staaten. Im Flughafen zeigt er die gekauften Waren dem Zollbeamten vor, der die Erstattungsdokumente abstempelt. Einige der Erstattungsdokumente stammen von einer Vermittlungsagentur - John geht im Flughafen zum Schalter der Agentur und erhält seine Erstattung sofort. Vom Erstattungsbetrag wird eine Bearbeitungsgebühr abgezogen. Die übrigen abgestempelten Erstattungsdokumente muss John an das Geschäft zurückschicken, in dem er die Waren gekauft hat.

Wird mir die gesamte Mehrwertsteuer erstattet?

Das ist eher unwahrscheinlich. In den allermeisten Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Erkundigen Sie sich noch im Geschäft, wie hoch diese Gebühr ist.

Kann eine andere Person für mich in das Geschäft gehen?

Nein. Sie müssen persönlich anwesend sein, um mehrwertsteuerfrei einkaufen zu können. Sie brauchen die Waren jedoch nicht selbst zu bezahlen.

Kann ich die Erstattung erst erhalten, wenn ich wieder zu Hause bin?

Nicht unbedingt. In einigen größeren Häfen und Flughäfen können Sie die Erstattung direkt erhalten, nachdem die Zollbeamten Ihr Formular abgestempelt haben, sofern das Geschäft, in dem Sie die Waren gekauft haben, diese Möglichkeit nutzt.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Erstattung erhalte?

Bei einer Beschwerde können Sie sich an das Unternehmen wenden, bei dem Sie die Waren gekauft haben, weil dieses Unternehmen in erster Linie für die Erstattung zuständig ist. Hat das Unternehmen jedoch einen Dritten mit der Erstattung beauftragt, können Sie sich zunächst direkt an diesen wenden. Die Europäische Kommission hat in konkreten Fällen der Mehrwertsteuererstattung an ausländische Besucher keine Handhabe. Steuerfreier Einkauf: Tax-free-Geschäfte und in Betracht kommende Waren

Kann ich in jedem Geschäft mehrwertsteuerfrei Waren kaufen?

Nein. Die Geschäfte sind nicht verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Geschäfte, die dies anbieten möchten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Steuerbehörden treffen.

Woher weiß ich, dass ein Geschäft ein Tax-free-Geschäft ist?

Das Geschäft wird in der Regel im Schaufenster gut sichtbar darauf hinweisen, dass es ein Tax-free-Geschäft ist. Dieser Hinweis kann natürlich in der jeweiligen Landessprache gegeben werden.

Können alle Waren mehrwertsteuerfrei gekauft werden?

Nein. Es gibt einige Waren, die nicht in Betracht kommen. Die Möglichkeit ist für Waren gedacht, die im Prinzip im persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden könnten. Waren, die beispielsweise als Fracht ausgeführt werden müssen, sowie Autos und Jachten kommen nicht in Betracht. In einigen Ländern können auch andere Warenkategorien ausgeschlossen sein.

Gibt es einen Mindestwert für den einzelnen Kauf?

Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für kleine Posten gilt für den Einkauf insgesamt ein Mindestwert von 175 Euro (beziehungsweise außerhalb des Euroraums der Gegenwert in Landeswährung). Die EU-Länder können jedoch auch einen niedrigeren Mindestwert festlegen. Dieser gilt für alle im selben Geschäft gekauften Waren. In der Regel ist es nicht möglich, Einkäufe in verschiedenen Geschäften zu kombinieren, um den Mindestwert zu erreichen. Sie erhalten in jedem Geschäft, in dem Sie Waren kaufen, ein gesondertes Formular. Sie können sich bei den nationalen Steuerbehörden nach dem im jeweiligen Land geltenden Mindestwert erkundigen. Die Kontaktangaben der Steuerverwaltungen aller EU-Länder finden Sie unter „Mehrwertsteuer in der Europäischen Union“.

Wie schnell müssen die Waren die EU verlassen?

Mehrwertsteuerfrei gekaufte Waren müssen die EU vor Ablauf des dritten Monats verlassen, der auf den Monat folgt, in dem sie gekauft wurden.

Beispiel: Bruce lebt in Kanada und ist für zwei Wochen in Italien im Urlaub. Er kauft am 10. September in einem Tax-free-Geschäft einen Designeranzug. Dieser muss das Gebiet der EU spätestens am 31. Dezember verlassen.

Muss ich die Waren mitführen, wenn ich die EU verlasse?

Ja. Sie müssen die Waren mitführen, wenn Sie die EU verlassen. Sie können keine Waren mehrwertsteuerfrei einkaufen, wenn Sie die Waren aus irgendeinem Grund nicht mitführen können oder möchten, wenn Sie die EU verlassen. Darüber hinaus müssen Sie die Waren dem Zollbeamten vorzeigen können, der Ihr Erstattungsformular mit dem nötigen Stempel versieht.

Muss ich die EU direkt von dem Land aus verlassen, in dem ich die Waren gekauft habe?

Nein. Sie können mehrwertsteuerfrei Waren kaufen, auch wenn Sie noch andere EU-Länder besuchen, bevor Sie schließlich die Heimreise antreten, solange Sie die EU vor Fristablauf verlassen und die Waren bei Ihrer Ausreise tatsächlich mitführen. Ihre Formulare müssen an dem Ort abgestempelt werden, an dem Sie die EU verlassen. Dieser Ort muss nicht unbedingt in dem EU-Land liegen, in dem Sie die Waren gekauft haben.

Wenn Sie die EU mit dem Zug verlassen, beachten Sie bitte Folgendes:

Möglicherweise können Sie sich die Erstattungsformulare an bestimmten Abfahrtsbahnhöfen abstempeln lassen. Es kann aber auch sein, dass Sie im letzten Bahnhof in der EU aus dem Zug aussteigen müssen, um den Stempel zu erhalten. Es sind aber auch andere Vorgehensweisen denkbar (beispielsweise kann es sein, dass ein Zollbeamter an Bord des Zuges kommt).

Dies hängt von der Fahrstrecke des Zuges und den internen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern ab.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich im Voraus bei den nationalen Behörden oder Ihrer Erstattungsagentur nach den auf Ihrer konkreten Strecke geltenden Regelungen zu erkundigen.

Was geschieht, wenn ich keinen Stempel erhalten habe?

Im Prinzip ist das abgestempelte Erstattungsformular Voraussetzung für die Mehrwertsteuererstattung. Erkundigen Sie sich bei der Stelle, wo Sie die Waren gekauft haben, ob andere Unterlagen als Nachweis dafür akzeptiert werden, dass die Waren fristgemäß ausgeführt worden sind, und ob Sie auf dieser Grundlage eine Erstattung erhalten können.

Wen soll ich für Fragen kontaktieren, welche meine MwSt.-Erstattung betreffen?

Ihre erste Kontaktstelle ist der Verkäufer/der MwSt.-Erstattungsbeauftragte, der in Ihren MwSt.-Erstattung Unterlagen erwähnt wird. Sollten Sie Fragen zu den MwSt.-Erstattungsregeln haben, welche in einem bestimmten EU-Land anwendbar sind, bitte kontaktieren Sie die nationalen Steuerbehörden. Für Fragen betreffend Zollregelungen bei einem bestimmten Grenzübergang, bitte kontaktieren Sie die nationalen Zollbehörden.
Die Europäische Kommission gibt keine Ratschläge zu bestimmten Fällen.