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Taxation and Customs Union

Konkrete Beispiele und mögliche Wege zur Behandlung von Fällen doppelter Nichtbesteuerung

Titel
Konsultation zu konkreten Beispielen und möglichen Wegen zur Behandlung von Fällen doppelter Nichtbesteuerung
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Alle interessierte Parteien, einschließlich Steuerexperten in der Praxis, im Geschäft und in der Wissenschaft.

Konsultationszeitraum
Vom 29/2/2012 bis 30/5/2012
Ziel der Konsultation

Es ist nicht wünschenswert, dass grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt keiner Besteuerung unterliegen, da dies den betroffenen Steuerpflichtigen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Steuerpflichtigen verschafft, die ihre Einkünfte regulär besteuern müssen.

Die Kommission eröffnet diese öffentliche Konsultation, um Hinweise auf doppelte Nichtbesteuerung innerhalb der EU und im Verhältnis zu Drittländern zu sammeln. Anhand der Ergebnisse dieser Konsultationen sollen bis zum Ende des Jahres 2012 geeignete Maßnahmen ermittelt und erarbeitet werden.

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Konsultationspapier
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Referenzdokumente
Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion Steuern und Zollunion
Direktion D – Direkte Steuern, Steuerkoordinierung, wirtschaftliche Analyse und Bewertung
E-Mail-Adresse TAXUD-D1-CONSULTATION-DNTatec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-D1-CONSULTATION-DNT[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Rue de Spa 3, Büro 8/007
1049 Brüssel
Fax: +32-2-29 56377

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
-
Beiträge einsehen
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Antworten von nicht registrierten Organisationen
Zusammenfassung
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte
Schutz personenbezogener Daten Spezifische Datenschutzerklärung

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Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.

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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)