Titel | |
Konsultation zu konkreten Beispielen und möglichen Wegen zur Behandlung von Fällen doppelter Nichtbesteuerung | |
Politikbereich(e) | |
Steuern |
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Zielgruppe(n) | |
Alle interessierte Parteien, einschließlich Steuerexperten in der Praxis, im Geschäft und in der Wissenschaft. |
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Konsultationszeitraum | |
Vom 29/2/2012 bis 30/5/2012 | |
Ziel der Konsultation | |
Es ist nicht wünschenswert, dass grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt keiner Besteuerung unterliegen, da dies den betroffenen Steuerpflichtigen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Steuerpflichtigen verschafft, die ihre Einkünfte regulär besteuern müssen. Die Kommission eröffnet diese öffentliche Konsultation, um Hinweise auf doppelte Nichtbesteuerung innerhalb der EU und im Verhältnis zu Drittländern zu sammeln. Anhand der Ergebnisse dieser Konsultationen sollen bis zum Ende des Jahres 2012 geeignete Maßnahmen ermittelt und erarbeitet werden. |
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Konsultationsdokument einsehen | |
Konsultationspapier |
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Referenzdokumente | |
Kontaktangaben | |
Zuständiger Dienst | Generaldirektion Steuern und Zollunion Direktion D – Direkte Steuern, Steuerkoordinierung, wirtschaftliche Analyse und Bewertung |
E-Mail-Adresse | TAXUD-D1-CONSULTATION-DNTec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-D1-CONSULTATION-DNT[at]ec[dot]europa[dot]eu) |
Postanschrift |
Europäische Kommission |
Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge | |
- | |
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Antworten von registrierten Organisationen Antworten von nicht registrierten Organisationen Zusammenfassung |
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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | |
Schutz personenbezogener Daten | Spezifische Datenschutzerklärung |
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)