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Taxation and Customs Union

Zoll und Sicherheit: Die Kommission konsultiert betreffend den Vorschlag für Durchführungsvorschriften zu den neuen Sicherheitsmassnahmen

Die Kommission hat einen vorläufigen Vorschlag für Durchführungsvorschriften zur Umsetzung von Verordnung Nr. 648/2005 veröffentlicht, der Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit an den Außengrenzen einführt. Dieser Vorschlag steht nun zur Diskussion. Die Kommission lädt daher alle Interessenten ein, zum Vorschlag Stellung zu nehmen, insbesondere zu jenen Aspekten, bei denen verschiedene Optionen zur Wahl stehen oder wo variable Bedingungen wie Zeitlimits zur Anwendung kommen werden. In einigen Fällen werden im Text Wahlmöglichkeiten durch eckige Klammern angedeutet.

Stellungnahmen zu dieser offenen Konsultation können bis zum 16 September 2005 übermittelt werden.

Die für den Zollkodex verantwortliche Kommissionsdienststelle ist:

Europäische Kommission
Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Zollpolitik - Gesetzgebung
TAXUD/C3
B-1049 Brüssel
Belgien

taxud-c3atec [dot] europa [dot] eu (taxud-c3[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Hintergrund:

In der Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament betreffend die Änderung des Zollkodex ( COM(2003) 452 vom 24/07/2003 und IP/03/1100 ), hat die Europäische Kommission eine Anzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, die den Bedürfnissen nach Sicherheit betreffend den grenzüberschreitenden Warenverkehr Rechnung tragen sollten, einschließlich jener Anforderungen, die mit der US Container Sicherheits Initiative (CSI) in Zusammenhang stehen und die gleichzeitig mit den künftigen Plänen hinsichtlich e-Zoll Schritt halten.

Diese Vorschläge wurden vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen und Verordnung Nr. 648/2005 zur Abänderung des Zollkodex wurde im Amtsblatt vom 4. Mai 2005 veröffentlicht (Amtsblatt Nr. L 117 vom 4. Mai 2005, S. 13 und Presse-Mitteilungen IP/05/209 und MEMO/05/60 ) und trat am 11. Mai 2005 in Kraft.

Die Änderungen zum Zollkodex setzen den Rahmen für:

  • Das Wegfallen von papiermäßigen Erklärungen und ihren Ersatz durch elektronische Erklärungen, und den elektronischen Austausch von Informationen zwischen Zollbehörden, -büros und anderen zuständigen Behörden,
  • Die Rationalisierung von Zollkontrollen und die Konzentration von Kontrollen betreffend die Sicherheit, die Bekämpfung von Terrorismus und zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Konsumenten am Ort des Eingangs in oder Ausgangs aus dem Gebiet der Gemeinschaft, während die fiskal- und handelspolitischen Zollkontrollen im Inland, nahe dem Sitz des Wirtschaftstreibenden, durchgeführt werden, und
  • Die Einführung von Vorankunfts- und Abgangsanmeldungen sowie von datenunterstützter Risikoanalyse. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen ein koordiniertes und daten-unterstütztes System für die Umsetzung eines gemeinsamen Risikomanagement-Systems aufbauen, das prioritäre Kontrollbereiche, gemeinsame Kriterien für die Risikoanalyse und daraus resultierende Zollkontrollen festlegt.

Das wichtigste Ziel dabei ist es, das Gleichgewicht zwischen wirksamen Zollkontrollen und der Erleichterung des legitimen Handels aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten daher auch die Entwicklung des Konzepts eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, das es zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen wird, EU-weit von Handelserleichterungen zu profitieren, und, unter voller Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, einer geringeren Anzahl von Zollkontrollen unterworfen zu sein.

Die Maßnahmen sind hingegen erst anwendbar, wenn die erforderlichen Durchführungsvorschriften in Kraft getreten sind. Diese Bestimmungen werden folgende Inhalte regeln:

  • die Datenelemente der Vorankunfts- und Vorabgangsanmeldungen; die Fristen zur Abgabe dieser Informationen und die Abweichungen und Ausnahmen von diesen Fristen;
  • den Austausch von risikobezogenen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten;
  • die Kriterien für die Gewährung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die Regeln für die Zulassung und die Vorteile, die der Status mit sich bringt und
  • die Regeln für die Umsetzung und Anwendung des Ausfuhrkontrollsystems (ECS) .

Diese Vorschriften werden im Ausschuss für den Zollkodex erstellt und die Kommission hat sich in einer Erklärung an das Europäische Parlament bei Annahme der Verordnung dazu verpflichtet, die Wirtschaft in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Der vorläufige Vorschlag für Durchführungsvorschriften betrifft die vier obgenannten Bereiche.