Im Zusammenhang mit der Anwendung der Zinsbesteuerungsrichtlinie sind Ihnen möglicherweise die auf dieser Seite veröffentlichten Kontaktdaten der zuständigen einzelstaatlichen Behörden von Nutzen.
Derzeit können Personen, die Zinszahlungen aus anderen Mitgliedstaaten (bzw. relevanten Drittländern oder abhängigen/assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten) erhalten, im Rahmen der Richtlinie oder einer entsprechenden in dem betreffenden Mitgliedstaat/Gebiet geltenden Regelung eine Befreiung von der Quellensteuer beantragen. Die Steuer wird nicht erhoben, wenn die betreffende Person ihrer Zahlstelle, d. h. der für die Zahlung der Zinsen verantwortlichen Stelle, eine von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats seines (steuerlichen) Wohnsitzes ausgestellte Bescheinigung (gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie) vorlegt , in der der Mitgliedstaat erklärt, dass er über die Zinserträge des Steuerzahlers im Ausland informiert wurde.
Die Informationen zu den Kontaktstellen stammen von den Mitgliedstaaten und abhängigen/assoziierten Gebieten, die sich in entsprechenden Vereinbarungen zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet haben, die sich mit den Bestimmungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie decken. Für Drittländer, die Vereinbarungen zur Durchführung gleichwertiger Maßnahmen getroffen haben, sind Links zu den nationalen Websites angegeben.
Die betroffenen Mitgliedstaaten und abhängigen/assoziierten Gebiete haben der Veröffentlichung der Kontaktstellendaten auf der Website der Kommission zugestimmt. Sie tragen die volle Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualisierung der Daten.
Die Kontaktstellendaten sind je nach Mitgliedstaat/Gebiet unterschiedlich, da die Informationen mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang stehen müssen.
Die Kommission übernimmt für die über diese Website zugänglichen Informationen keine Haftung.
Kontaktstellen in den EU-Mitgliedstaaten:
Kontaktstellen in den abhängigen oder assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten:
Drittländer - Links zu nationalen Websites: