Zum Hauptinhalt
Taxation and Customs Union

Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union

Titel
Konsultation zu einer Neufassung und Änderung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Alle körperschaftssteuerpflichtigen Gesellschaften, Angehörige von Steuerberufen, Steuersachverständige, Akademiker, Unternehmensorganisationen und Gewerkschaften sowie andere Wirtschaftsteilnehmer, die möglicherweise von dieser Initiative betroffen sind.

Konsultationszeitraum
Vom 26.07.2010 bis 31.10.2010
Ziel der Konsultation

Die Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten zielt auf die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung in Verbindung mit grenzüberschreitenden Zahlungen ab. In diesen Fällen erhebt der Staat, aus dem die Zahlung erfolgt (Quellenmitgliedstaat), eine vom empfangenden Unternehmen zu entrichtende Steuer. Darüber hinaus unterliegt das empfangende Unternehmen der Steuer auf die mit dieser Zahlung erzielten Einkünfte in dem Mitgliedstaat, in dem es steuerpflichtig ist. Die Richtlinie sieht die Befreiung von der Steuerpflicht im Quellenmitgliedstaat vor. Diese Befreiung gilt auch dann, wenn die Zahlung durch eine Betriebsstätte (Niederlassung) des Unternehmens in einem dritten Mitgliedstaat erfolgt bzw. von einer solchen empfangen wird.

Das Ziel der Initiative ist die Klärung der vorliegenden Rechtsvorschriften und die gleichzeitige Ausweitung ihrer Vorteile auf eine breitere Palette von Unternehmen durch folgende Maßnahmen: Aufnahme weiterer Rechtsformen von Unternehmen, für die die Richtlinie gilt; Senkung des Schwellenwerts zur Anerkennung des Status als verbundenes Unternehmen; Berücksichtigung mittelbarer Beteiligungen bei der Berechnung der Gesamtbeteiligung; alternativ die Ausweitung der Befreiung auf Zahlungen zwischen nicht verbundenen Parteien. Des Weiteren wird vorgeschlagen, ein potenzielles technisches Problem zu beheben, das sich aus der Anforderung ergibt, dass eine Zahlung für die Betriebsstätte, von der sie stammt, steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben darstellt, indem festgelegt wird, dass die Richtlinie auch für Zahlungen in Verbindung mit den Tätigkeiten einer solchen Betriebsstätte gilt.

Einreichen eines Beitrags

Nachdem Sie den Fragebogen online ausgefüllt haben, werden Sie aufgefordert, auf „Abschicken“ zu klicken.

Wenn Sie nicht auf dieses Feld klicken, wird der Fragebogen nicht abgeschickt.

Falls Sie den Fragebogen lieber manuell ausfüllen möchten, können Sie ihn mit Hilfe des nachstehenden Links aufrufen und nach dem Ausfüllen per Post, Fax oder E-Mail an die unten angegebenen Adressen schicken.

Konsultationsdokument einsehen
Konsultationsdokument
Referenzdokument

Siehe: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/interests_royalties/index_de.htm

Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion "Steuern und Zollunion",

Direktion D – Direkte Steuern, Steuerkoordinierung,

wirtschaftliche Analyse und Bewertung

E-Mail-Adresse TAXUD-D1-Consultation-Landratec [dot] europa [dot] eu (subject: TAXUD-D1-Consultation-Landr%40ec.europa.eu) (TAXUD-D1-Consultation-Landr[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Rue de Spa 3, Büro 8/17
1049 Brüssel
Fax: +32 22956377

Anzahl der im Rahmen dieser Konsultation eingegangenen Beiträge
-
Beiträge einsehen
Die Organisationen werden im Interesse der Transparenz gebeten, der Öffentlichkeit einschlägige Informationen über sich zur Verfügung zu stellen und sich zu diesem Zweck beim Register der Interessenvertreter anzumelden und sich zur Einhaltung des dafür geltenden Verhaltenskodexes zu verpflichten. Ist eine Organisation nicht in diesem Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht.
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte

Ergebnisse

Schutz personenbezogener Daten Spezifische Datenschutzerklärung

"Einreichen eines Beitrags" hinsichtlich der Organisationen

Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.

Wenn Sie eine registrierte Organisation vertreten, geben Sie bitte auf der ersten Seite Ihres Beitrags Namen und Adresse Ihrer Organisation und die Registriernummer an. Es wird davon ausgegangen, dass der betreffende Beitrag die Auffassung Ihrer Organisation widerspiegelt.

TAXUD-D1-Consultation-Landratec [dot] europa [dot] eu (subject: TAXUD-D1-Consultation-Landr%40ec.europa.eu) (Beitrag einreichen).

Wenn Ihre Organisation noch nicht registriert ist, können Sie sie jetzt anmelden.

Kehren Sie anschließend zu dieser Seite zurück, um Ihren Beitrag im Namen einer registrierten Organisation einzureichen.

Antworten von nicht registrierten Organisationen werden getrennt veröffentlicht. Wenn Sie eine nicht registrierte Organisation vertreten, reichen Sie bitte TAXUD-D1-Consultation-Landratec [dot] europa [dot] eu (subject: TAXUD-D1-Consultation-Landr%40ec.europa.eu) (hier) Ihren Beitrag ein.

Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)