Öffentliche Konsultation über Regeln für die Einfuhr von Kulturgütern
Titel
Öffentliche Konsultation über Regeln für die Einfuhr von Kulturgütern
Politikbereich(e)
Zoll
Zielgruppe(n)
Die Europäische Kommission erkundigt sich nach den Ansichten aller interessierten Parteien über die Verabschiedung der Zollvorschriften für die Einfuhr von Kulturgütern in das Gebiet der EU. Dazu gehören Beiträge von Bürgern, Unternehmen, NRO, Wissenschaftlern, Behörden, internationalen Organisationen usw. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das kulturelle Erbe zu schützen, den illegalen Handel zu bekämpfen, terroristische Gruppierungen daran zu hindern, Einkommen durch den Verkauf von Kulturgütern zu erzielen, und den legalen Handel mit Kulturgütern in der EU und weltweit zu fördern. Weiters zielen sie darauf ab, die EU-Zollbehörden zu ermächtigen, illegale Sendungen sicherzustellen und die Kenntnis und Rückverfolgbarkeit von Kulturgütern, die über die EU-Außengrenze gelangen, zu vergrößern. Schließlich geht es auch darum sicherzustellen, dass die beschlagnahmten Waren bis zur Rückgabe sicher gelagert werden, sowie um die Förderung internationaler Zusammenarbeit bei der Sicherung des Welterbes.
Konsultationszeitraum
28.10.2016 bis 23.01.2017
Ziel der Konsultation
Die Europäische Kommission erwägt in Reaktion auf zahlreiche Aufrufe von Seiten der anderen EU-Organe und mehrerer nationaler Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, die den illegalen Handel mit Kulturgütern wirksamer bekämpfen sollen. In der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung [KOM (2016) 50 endg.] wird unter anderen geplanten Aktionen die Verabschiedung von Maßnahmen betreffend die Einfuhr von Kulturgütern aus Drittländern angeführt. Auch wenn durch die modernen Kommunikationstechnologien die Mittel für solche Transaktionen nunmehr online zur Verfügung stehen, bleiben wegen der unvermeidlichen Etappe der physischen Lieferung der Waren die EU-Zollbehörden in einer günstigen Position für die Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels. Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, Beiträge aller interessierten Kreise zu sammeln, um sie bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Zollmaßnahmen könnten vom strikten Erfordernis einer EU-Lizenz vor jedweder Einfuhr bis hin zu weniger strengen Anforderungen reichen, die sich vor allem auf die Fähigkeit zur Durchführung von Nachprüfungen und zum Sammeln von Informationen über die genaue Natur der Kulturgüter, die auf den EU-Markt gelangen, konzentrieren würden. Die Konsultation wird der Kommission die Meinungen der Interessenvertreter, einschließlich der Öffentlichkeit, über die Wirksamkeit und die möglichen Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen, insbesondere im Hinblick auf damit verbundene Verwaltungslasten, nahebringen.
So reichen Sie Ihren Beitrag ein
Um einen fairen und transparenten Konsultationsprozess zu gewährleisten, werden nur die Antworten auf unserem Online-Fragebogen berücksichtigt. Der Online-Fragebogen ist hier abrufbar.
Im Interesse der Transparenz sollten Organisationen wie etwa NRO, Handelsverbände und Unternehmen bestimmte Informationen über sich offenlegen, indem sie sich beim Transparenzregister anmelden und den zugehörigen Verhaltenskodex anerkennen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt im Fragebogen.
Alle eingehenden Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Bitte lesen Sie die für diese Konsultation geltende spezielle Datenschutzerklärung, die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Behandlung der Beiträge enthält.
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Der vollständige Konsultationsfragebogen ist auch als pdf-Datei erhältlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die tatsächliche Konsultation auf dem EU-Umfragemodell beruht und dynamisch ist, d. h. die angezeigten Optionen und Felder variieren in Abhängigkeit von den zuvor gegebenen Antworten und entsprechen daher nur auszugsweise dem Inhalt der PDF-Datei.
Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Sicherheit, Schutz, Handelserleichterung, Ursprungsregeln und Internationale Kooperation Schutz des Bürgers und Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum
E-Mail
TAXUD-B1-CULTURALGOODSCONSULTec [dot] europa [dot] eu (TAXUD-B1-CULTURALGOODSCONSULT[at]ec[dot]europa[dot]eu)
Postanschrift
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Rue Joseph II, 79 Office J-79 06/215 B-1049 Brüssel Belgien
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Die Konsultation wurde am 23 Januar 2017 abgeschlossen. Die Generaldirektion Steuern und Zollunion bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Gemäß den Wünschen der Einsender wurden die Beiträge redaktionell bearbeitet, und zwar in folgender Weise: – In allen Fällen: Löschen personenbezogener Kontaktangaben (E-Mail, Telefonnummer, Umsatz) – Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin angab, nicht identifizierbar sein zu wollen: Löschen des Namens und bei öffentlichen Behörden Löschen des Namens des Landes, von dem aus der Beitrag abgeschickt wurde.