Titel | |
Konsultation zum Thema Finanzsektor Besteuerung | |
Politikbereich(e) | |
Steuern | |
Zielgruppe(n) | |
Alle Bürger und Organisationen sind herzlich eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Die Beiträge von Marktteilnehmern, Investoren, Beratungsunternehmen, nationalen Regierungen oder ihren Ämtern, Behörden, Wissenschaftlern und anderen professionellen Organisationen im Finanzsektor sowie Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen sind besonders erwünscht. | |
Konsultationszeitraum | |
Vom 22.02.2011 bis 19.04.2011 | |
Ziel der Konsultation | |
Die Kommission leitet diese öffentliche Konsultation ein, um Rückmeldungen der betroffenen Interessengruppen über die Initiative zur Besteuerung des Finanzsektors zu erhalten. Die Kommission möchte (i) ihre Annahmen prüfen und Beweise hinsichtlich der Problemdefinition sammeln, (ii) die Auswirkungen der vorgeschlagenenpolitischen Optionen abschätzen und (iii) detaillierte Stellungnahmen zur Machbarkeit und Gestaltung der politischen Optionen einholen. | |
Einreichen eines Beitrags | |
Wir begrüßen Beiträge von Bürgern, Organisationen und Behörden.
Es ist ratsam, die Referenzdokumente unten zuerst zu lesen. Bitte lesen Sie das Konsultationspapier und beantworten Sie dann die Fragen unter Hervorhebung Ihrer Antwort und fügen Sie mögliche Belege, die Ihre Meinung unterstützen, anbei. Es ist möglich, mehr als eine Antwort pro Frage abzugeben. Bitte fügen Sie weitere Stellungnahmen, die nicht bereits erfasst sind, am Ende des Fragebogens an. | |
Konsultationsdokument, die einen Fragebogen enthält einsehen | |
Referenzdokumente und andere Konsultationen zu verwandten Fragen | |
Sehen Sie unsere spezielle Internetseite. | |
Kontaktangaben | |
Zuständiger Dienst | Generaldirektion "Steuern und Zollunion", Direktion D – Direkte Steuern, Steuerkoordinierung, wirtschaftliche Analyse und Bewertung |
E-Mail-Adresse | TAXUD-FINTAX@ec.europa.eu |
Postanschrift | Europäische Kommission |
Beiträge einsehen | |
Im Interesse der Transparenz sind die Organisationen gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht. | |
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte | |
Beiträge und Zusammenfassung | |
Schutz personenbezogener Daten | Spezifische Datenschutzerklärung |
"Einreichen eines Beitrags" hinsichtlich der Organisationen
Im Interesse der Transparenz sind Organisationen (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Branchenverbände und Unternehmen) gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen.
Wenn Sie eine registrierte Organisation vertreten, geben Sie bitte auf der ersten Seite Ihres Beitrags Namen und Adresse Ihrer Organisation und die Registriernummer an. Es wird davon ausgegangen, dass der betreffende Beitrag die Auffassung Ihrer Organisation widerspiegelt.
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Organisationen, die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, werden aufgefordert, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten. Stellt eine Organisation diese Informationen nicht zur Verfügung, ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation, siehe KOM(2002) 704, und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative, siehe KOM(2007) 127)