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Taxation and Customs Union

Konsultation zu Doppelbesteuerungsabkommen und Binnenmarkt: Konkrete Beispiele für Doppelbesteuerung

Titel

Konsultation zu Doppelbesteuerungsabkommen und Binnenmarkt: Konkrete Beispiele für Doppelbesteuerung

Alle Unterlagen zu dieser Konsultation stehen in 22 Sprachen zur Verfügung.

Politikbereich(e)

Steuern

Zielgruppe(n)

Alle Steuerzahler (Einzelpersonen oder Unternehmen) bzw. Vertreter von Steuerzahlern, die im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Tätigkeit doppelt besteuert worden sind

Konsultationszeitraum
Vom 27. April 2010 bis 30. Juni 2010
Ziel der Konsultation

Die Kommission möchte mit dieser öffentlichen Konsultation die Befragten dazu anregen, konkrete Beispiele für Doppelbesteuerung zu nennen, von denen sie im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten betroffen waren. "Doppelbesteuerung" ist hier in dem Sinne zu verstehen, dass Ihnen in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten Steuern auf gleiche Einkünfte und Vermögen auferlegt werden. Die Konsultation bezieht sich auf Steuern, die unmittelbar an Steuerbehörden abgeführt werden - so genannte direkte Steuern wie Einkommenssteuern, Körperschaftssteuern, Kapitalertragssteuern, Quellensteuern, sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern

Wir möchten uns ein Bild vom realen Ausmaß dieses Problems und seinen finanziellen Auswirkungen machen. Handelt es sich um Fälle, in denen eine Doppelbesteuerung im Anschluss an Ihre Beschwerde bei Steuerbehörden rückgängig gemacht wurde, so wüssten wir auch gerne, wie lange es gedauert hat, bis dies geschah. Wir nehmen gern etwaige Vorschläge dafür entgegen, wie solche Doppelbesteuerungsfälle in der EU vermieden werden könnten.

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Unternehmen : http://surveys.publications.europa.eu/formserver/taxud_corporate.htm

Natürliche Personen : http://surveys.publications.europa.eu/formserver/taxud_individual.htm

Kontaktangaben
Zuständiger Dienst Generaldirektion "Steuern und Zollunion", Direktion E: Analysen und Steuerpolitiken
E-Mail-Adresse TAXUD-D1-Consultationatec [dot] europa [dot] eu (subject: TAXUD-D1-Consultation%40ec.europa.eu) (TAXUD-D1-Consultation@ ec.europa.eu)
Postanschrift

Europäische Kommission
Generaldirektion "Steuern und Zollunion"
Rue de Spa 3 - Büro 8/007
1049 Brüssel
Fax: +32-2-29 56377

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Beiträge
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte
Die Ergebnisse der Konsultation sind dem Bericht zu entnehmen .

Die Kommission wird die übermittelten Angaben genau analysieren, um die Ursachen der gemeldeten Doppelbesteuerungsfälle in der EU zu ermitteln. Im Anschluss daran wird sie eine Debatte darüber einleiten, wie diese Ursachen beseitigt werden können, und prüfen, ob die EU tätig werden muss.

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