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Taxation and Customs Union

Konferenzen und Veranstaltungen - Archiv 2006

Konferenz über Zollzusammenarbeit an der EU-Ostgrenze, Muonio, Finnland, 14. und 15. Dezember 2006

Konferenz über die Reform der APS-Ursprungsregeln, Brüssel, den 23. November 2006

Konferenz über Zollzusammenarbeit in Südosteuropa, Neapel, 16. bis 17. November 2006

Zoll 2007 Seminar über das Automatisiertes Import System (AIS) in Lulea, Schweden. 3. und 4. April 2006

Seminar über das Konzept des elektronischen "Schalters" (single window) in Innsbruck. 1. bis 3. März 2006

Zoll 2007-Seminar über die Einzige Europäische Bewilligung in Wien, 26. und 27. Januar 2006

Konferenz über Zollzusammenarbeit an der EU-Ostgrenze, Muonio, Finnland, 14. und 15. Dezember 2006

Am 14. und 15. Dezember 2006 fand im finnischen Muonio in Lappland eine hochrangige Konferenz über Zollzusammenarbeit an der EU-Ostgrenze statt, die gemeinsam von der Europäischen Kommission und Finnland organisiert wurde. Die Konferenz war ein wichtiger Schritt zur Förderung der Zusammenarbeit aller Zollverwaltungen dieser Region. Sie hat einen Meilenstein im Anpassungsprozess der Zollverfahren und -standards an den EU-Rechtsbestand gesetzt. Die Konferenz wurde von der Kommission mit Mitteln aus dem Programm "Zoll 2007" finanziert.

Die Konferenzteilnehmer setzten sich zusammen aus den Zollgeneraldirektoren der Mitgliedstaaten der EU sowie Bulgariens, Rumäniens, der Türkei, Aserbaidschans, Weißrusslands, Moldawiens, Russlands, der Ukraine und der Europäischen Kommission. Sie war eine Folgeveranstaltung der Konferenz über Zoll- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Kiew im Oktober 2005.

Die Generaldirektoren haben die Fortschritte, die die Zollverwaltungen in der Region gemacht haben, gewürdigt und zur Fortsetzung der Arbeit aufgefordert. Sie haben auch Aktionspläne angenommen, die den noch zu gehenden Weg sowie praktische Maßnahmen festlegen, die ergriffen werden sollten, insbesondere im Rahmen der Angleichung der Zollgesetzgebung und -verfahren auf der Basis gemeinsamer Standards, die auf praktischen internationalen und EU-Erfahrungen (best practice) beruhen. Dies hat vor allem die Vereinbarkeit von Sicherheit und Handelserleichterungen, Betrugsbekämpfung und die Verbesserung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten zum Ziel.

Zwei praktische Arbeitsgruppen (eine über Handelserleichterungen und Zollverfahren, die andere über Sicherheit und Betrugsbekämpfung) sind eingerichtet und mit der Umsetzung der Aktionspläne bis zur nächsten hochrangigen Konferenz in 2008 beauftragt worden.

Konferenz über die Reform der APS-Ursprungsregeln, Brüssel, den 23. November 2006

Am 23. November 2006 hielt die Kommission eine Konferenz für Vertreter der begünstigten Länder des Systems über allgemeine Präferenzen (APS) ab. Etwa 60 Länder und Organisationen waren vertreten.

Die Konferenz, die in Brüssel stattfand, wurde von Kommissar Kovács, zuständig für Steuern und Zollunion, eröffnet (siehe Eröffnungsrede). Sie zielte darauf ab, die begünstigten Länder über den Stand der Reform der APS-Ursprungsregeln zu unterrichten und ihre Standpunkte zu den wesentlichen Handlungsoptionen zu hören, bevor die Kommission ihre Vorschläge abschließt.

Viele Teilnehmer leisteten Beiträge, die noch einmal den Bedarf an Änderungen hervorhoben (siehe Foto).

Konferenz über Zollzusammenarbeit in Südosteuropa

Die zweite auf hohem Niveau stattfindende Konferenz über Zollzusammenarbeit zwischen südosteuropäischen Ländern fand von 16. bis 17. November 2006 in Neapel statt.

Die Konferenz, welche im Rahmen des EU "Zoll 2007" Programms ausgerichtet wurde, war ein entscheidender Schritt zur Vertiefung der Kooperation zwischen allen Zollbehörden der Region im Hinblick auf die Verbesserung des Grenzschutzes und Erleichterung des rechtmäßigen Handels.

Die Konferenz wurde gemeinsam von der Europäischen Kommission und Italien organisiert. Sie versammelte die Generaldirektoren der Zollbehörden Albaniens, Österreichs, Bosnien Herzegovinas, Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Frankreichs, Deutschlands, Ungarns, Italiens, Montenegros, Rumäniens, Serbiens, Sloweniens, der Türkei, der interimistischen Mission der Vereinten Nationen im Kosovo sowie der Europäischen Kommission.

Das Treffen in Neapel war die Folgeveranstaltung der ersten Konferenz, die 2004 stattgefunden hat. Seitdem hatten die Zollbehörden Südosteuropas Reformen zur Angleichung ihrer Gesetze und Verfahren an EU-Standards durchgeführt.

Die Ergebnisse der Arbeit der Konferenz wurden in folgenden Dokumenten zusammengefasst:

Zoll 2007 Seminar über das Automatisiertes Import System (AIS) in Lulea, Schweden. 3. und 4. April 2006

Siehe englischsprachige Version auf dieser Seite.

Seminar über das Konzept des elektronischen "Schalters" (single window) in Innsbruck. 1. bis 3. März 2006

Siehe englischsprachige Version auf dieser Seite.

Zoll 2007-Seminar über die Einzige Europäische Bewilligung in Wien, 26. und 27. Januar 2006

Die Zoll 2007-Projektgruppe zur einzigen europäischen Bewilligung (SEA) wurde beauftragt, einen gemeinsamen Ansatz zu prüfen, um die Verwendung der einzigen europäischen Bewilligungen im Rahmen der aktuellen Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zu fördern, und zwar nicht nur für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und besondere Verwendung, sondern auch für Ein- und Ausfuhren, einschließlich Fällen, in denen einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr folgt.

Die Europäische Kommission veranstaltet zusammen mit der österreichischen Zollverwaltung eine Konferenz über die einzige europäische Bewilligung als Folgemaßnahme für das Seminar in Helsinki über die zentrale Zollabwicklung, um Vertreter aus Mitglieds-, Beitritts- und Bewerberstaaten, Handel, Industrie, Speditionen und Verkehrswirtschaft mit Vertretern der Europäischen Kommission zusammenzubringen, die die Ergebnisse der Projektgruppe zur einzigen europäischen Bewilligung erörtern und das Konzept der zentralen Zollabwicklung für vereinfachte Verfahren erläutern sollen.

Die Projektgruppe behandelte folgende Themen:

  • Entwurf eines Vorschlags zur Änderung der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (ZK-DVO), Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission, Einführung einer Definition der einzigen europäischen Bewilligung für vereinfachte Verfahren sowie des entsprechenden Konsultationsverfahrens zum Antragsformular/Bewilligungsformblatt.
  • Schaffung eines Antragsformulars/Bewilligungsformblatts für vereinfachte Verfahren, das sowohl dann verwendet werden kann, wenn nur ein einziger (nationale Bewilligung) als auch wenn mehr als ein Mitgliedstaat (einzige Bewilligung) beteiligt ist.
  • Formulierung eines gemeinsamen Konsens für Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Überwachung des Verfahrens, Art der Verteilung der nationalen Anteile der Eigenmittel usw..
  • Formulierung von Leitlinien über Sicherheitsleistungen, den Kontrollplan, die Mehrwertsteuer, Statistiken, Untersagungen und Beschränkungen, Streitfälle und Berufungen, Unregelmäßigkeiten und die Übermittlung der Erfassungskosten (nationaler Anteil an Eigenmitteln), um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die aufkommenden Probleme zu lösen, vor allem, wenn für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unterschiedliche nationale Gesetze gelten.

Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe wurden in folgenden Dokumenten zusammengefasst:

Das Seminar wird in Form von Vorträgen abgehalten, von denen ausgewählte Themen anschließend in drei Arbeitsgruppen eingehend untersucht und erörtert werden; die wichtigsten Schlussfolgerungen (TAXUD/1413/2006 ) werden dem Plenum vorgestellt. Genauere Informationen finden Sie im Programm .