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Taxation and Customs Union

Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA)

Neu : Beantragung einer vZTA-Entscheidung über das EU-Trader Portal

Ab dem 1. Oktober 2019 sind alle vZTA-bezogenen Verfahren elektronisch abgewickelt. Wirtschaftsbeteiligte müssen also alle neuen Anträge elektronisch einreichen. Siehe ‘Eine vZTA beantragen’ für nähere Informationen.

Zölle auf Ein- und Ausfuhren und andere einschlägige Bestimmungen

Der zu entrichtende Zoll und alle damit verbundenen Bestimmungen, wie zum Beispiel Einfuhr-/Ausfuhrbescheinigungen, beruhen auf der zolltariflichen Einreihung der Ware.

Um frühzeitig Rechtssicherheit darüber zu haben, ob Sie für Ihre Waren die richtige Einreihung verwenden, sollten Sie eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?

  • Sie wird von den nationalen Zollbehörden in der EU erteilt,
  • ist im Allgemeinen drei Jahre gültig und zwar überall in der EU, ungeachtet des Ausstellungsorts, und
  • • ist verbindlich für
    • alle EU-Zollverwaltungen und
    • den/die Inhaber/-in.

Wie wird eine vZTA angewendet?

Wenn Sie Ihre Waren ein- oder ausführen, müssen Sie bei den Zollverfahren die Ihre vZTA anwenden. Sie müssen die vZTA auf Ihrer Zollanmeldung angeben.

Aktuelle vZTA-Entscheidungen einsehen

Sie können alle aktuell geltenden vZTA-Entscheidungen in der Datenbank über vZTA-Entscheidungen einsehen. Aus Gründen der Transparenz werden alle Entscheidungen veröffentlicht, vertrauliche Informationen sind jedoch geschützt.

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