Januar 2016
Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung ist Teil der Agenda der Kommission auf dem Weg zu einer faireren, einfacheren und effizienteren Unternehmensbesteuerung in der EU.
Das Paket beinhaltet konkrete Massnahmen zur Vermeidung von aggressiver Steuerplanung, zur Verbesserung der Transparenz und zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen in der EU.
Es wird den EU Mitgliedstaaten helfen, wirksame und abgestimmte Massnahmen gegen Steuervermeidung zu ergreifen und sicherstellen, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo Gewinne in der EU entstehen.

Wesentliche elemente
Allgemeine Mitteilung
Die allgemeine Miitteilung erläutert den politischen, wirtschaftlichen und internationalen Hintergrund des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung und gibt einen Überblick der verschiedenen Bestandteile.
Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktik
Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken beinhaltet sechs rechtlich verpflichtende Massnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, welche von allen Mitgliedstaaten gegen gängige Formen von aggressiver Steuerplanung angewendet werden sollen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, einen Mindeststandard zum Schutz gegen Steuervermeidung im Unternehmensbereich auf EU-Ebene einzuführen, und gleichzeitig ein faireres und stabileres Umfeld für Unternehmen sicherzustellen.
Mehr Informationen über die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktik
Änderung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
Die überarbeitete Amtshilferichtlinie schlägt vor, länderspezifische Berichterstattung zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu wesentlichen steuer-bezogenen Informationen über die Aktivitäten von multinationalen Unternehmen in der EU auszutauschen.
Diese neuen Transparenzvorschriften werden den Mitgliedstaaten Informationen zugänglich machen, die sie benötigen, um Steuervermeidungsmodelle zu identifizieren und zu beenden
Empfehlung zu Steuerabkommen
Die Empfehlung unterstützt die Mitgliedstaaten darin, ihre Doppelbesteuerungsabkommen in den Regeln gegen Abkommensmissbrauch und aggressive Steuerplanung in einer dem EU-Recht konformen Weise zu verschärfen.
Sie beinhaltet die Einführung einer allgemeinen Missbrauchsregel in Doppelbesteuerungs-Abkommen und eine Änderung der Definition von Betriebsstätten.
Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Die Mitteilung zur externen Strategie beinhaltet einen stärkeren und kohärenteren Ansatz in der EU zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten bezüglich verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich.
Sie beschreibt auch den Ansatz für die Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste von Drittstaaten für Steuerzwecke.
Studie zu Aggressiver Steuerplanung
Diese Studie untersucht die Regelungen der Mitgliedstaaten im Unternehmenssteuerbereich (oder den Mangel solcher), die aggressive Steuerplanung und bestimmte Strukturen zur Vermeidung von Steuern erst ermöglichen.
Die Studie enthält Übersichten zu den wesentlichen Untersuchungsergebnissen für jeden Mitgliedstaat und Beispiele von Strategien, die von multinationalen Unternehmen genutzt werden, um die Steuerlast zu verringern
Weitere dokumente
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